Mit neuen Leistungspaketen mobil versorgt
Medizinische Hauskrankenpflege (MedHKP) vermeidet oder verkürzt Krankenhausaufenthalte. 2017 wurden ein neuer Leistungskatalog und ein neues Verrechnungsmodell ausverhandelt.
Im Rahmen eines Projekts aus der Wiener Landeszielsteuerung zur Gesundheitsreform wurde 2017 gemeinsam mit den Sozialversicherungsträgern der Leistungskatalog der MedHKP sowie die Verrechnung der geleisteten Tätigkeiten neu ausverhandelt. Der neue Vertrag ist mit April 2018 wirksam.
Diese Maßnahme zur Weiterentwicklung der MedHKP stellt die bedarfsgerechte und lückenlose Versorgung in den eigenen vier Wänden sicher. „Die MedHKP ist ein wichtiger Bestandteil der mobilen Pflege und Betreuung und ermöglicht es den Menschen, weiterhin in vertrauter Umgebung zu verbleiben", so Bianca Reiterer, Geschäftsführerin der FSW-Wiener Pflege- und Betreuungsdienste.
„Mit dem neu definierten Leistungskatalog sind die pflegerischen Maßnahmen noch besser auf die Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden zugeschnitten und die lückenlose Versorgung, insbesondere nach einem Spitalsaufenthalt, ist sichergestellt.“
Kostenlos für KundInnen
Die MedHKP stellt eine besondere Leistung der mobilen Hauskrankenpflege dar. Sie soll einen Krankenhausaufenthalt verkürzen oder sogar vermeiden und wird für eine Dauer von bis zu 28 Kalendertagen durch eine Ärztin/einen Arzt verordnet. Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen führen die notwendigen Maßnahmen bei den KundInnen zu Hause durch.
Die Kosten für diese Leistungen werden zur Gänze von den Sozialversicherungsträgern übernommen; die KundInnen leisten keinen Kostenbeitrag. Im Bedarfsfall kann die MedHKP durch chef- bzw. kontrollärztliche Bewilligung seitens des Sozialversicherungsträgers verlängert werden.