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Ein Ehepaar prüft eine Kostenvorschreibung (Bild: iStock/Portra)

Weniger Papier, mehr Übersicht

Seit Juli 2017 bekommen die KundInnen des Fonds Soziales Wien (FSW) nur noch eine bereichsübergreifende Vorschreibung im Monat. Eine Neuerung, die sich bewährt.

Ein Blick zurück: Vor der Umstellung erfolgte die Verrechnung für Leistungen unterteilt nach jenen Bereichen, denen die Leistung zugeordnet ist (z. B. Wohnen und Pflege oder Behindertenhilfe). Dadurch erhielten KundInnen, die Leistungen aus unterschiedlichen Bereichen bezogen, mehr als eine Vorschreibung bzw. Nachverrechnung im Monat.

Bereichsübergreifende Vorschreibung

Seit Juli 2017 ist das anders. Es gibt nur noch eine bereichsübergreifende Kostenbeitragsvorschreibung im Monat, in der auch alle Vorauszahlungen oder Nachverrechnungen aufgelistet sind.

Das bietet den KundInnen eine optimale Übersicht. Auf einen Blick sehen sie, welche Leistungen sie in Anspruch nehmen, wie viel diese kosten und wie viel der FSW fördert. Das verbessert die Nachvollziehbarkeit und leistet einen wichtigen Beitrag zur KundInnenzufriedenheit.

Roland Haller (Bild: FSW)

„Neuerungen müssen nicht immer spektakulär sein – gerade im Sozialwesen soll der Nutzen für die Kundinnen und Kunden im Vordergrund stehen. Bei der neuen Kostenbeitragsvorschreibung ist das der Fall.“

Roland Haller

Leitung KundInnenservice

KundInnen im Fokus

Die Herausforderung in der Umsetzung bestand darin, größtmögliche Transparenz und Verständlichkeit zu verbinden. Im FSW wurden die Rückmeldungen und Fragen der KundInnen eingehend analysiert. Auf diesen Erkenntnissen aufbauend wurde die neue bereichsübergreifende und leicht verständliche Vorschreibung entwickelt, getestet und schlussendlich erfolgreich umgesetzt. Ganz nach dem Motto: einfach, übersichtlich und nachvollziehbar.

Auf der neuen Website des FSW gibt es zudem eine ausführliche und bebilderte Erklärung der einzelnen Positionen der Kostenbeitragsvorschreibung – auch auf Englisch, Bosnisch-Kroatisch-Serbisch und Türkisch.

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