Gute Beratung ist für SchuldnerInnen wichtig (Bild: istockphoto/Alex Raths)
Ein Weg aus der Armutsfalle
Keine Mindestquote mehr und eine auf fünf Jahre verkürzte Entschuldungsdauer: Die gesetzlichen Änderungen beim Privatkonkurs 2017 markieren einen Meilenstein in der Arbeit der Schuldnerberatung Wien, einem Tochterunternehmen des Fonds Soziales Wien (FSW).
Wer bisher in den sogenannten Privatkonkurs ging, musste sieben Jahre lang mindestens zehn Prozent seiner Schulden zurückzahlen, um schuldenfrei zu werden. Diese Regelung machte es für überschuldete Menschen mit niedrigem Einkommen, wie z. B. MindestpensionistInnen oder ehemalige Selbstständige, beinahe unmöglich, sich aus dem Teufelskreis der Armut zu befreien.
„50 Prozent unserer Kundinnen und Kunden besitzen kein pfändbares Einkommen und konnten sich bisher keinen Privatkonkurs leisten.“
Erfolg der Schuldnerberatung
Lange Zeit setzten sich Österreichs staatlich anerkannte Schuldnerberatungsstellen deshalb hartnäckig für eine Änderung der bestehenden Rechtslage ein. Zuletzt arbeitete die Schuldnerberatung gemeinsam mit dem Dachverband ASB in verschiedenen Arbeitsgruppen des Bundesministeriums für Justiz an der neuen Regelung mit. Am 1. November war es so weit: Das Insolvenzänderungsgesetz (IRÄG) 2017 trat in Kraft.
Bessere Perspektiven für Überschuldete
Seitdem ist es auch SchuldnerInnen mit sehr geringem Einkommen möglich, sich nach fünf Jahren Leben am Existenzminimum von ihrer Restschuld zu befreien – unabhängig davon, wie viel Geld ihre Gläubiger zurückbekommen haben. „Für diese Menschen ist die Abschaffung der Mindestquote eine echte Erleichterung“, freut sich Neumayer. Die neue Regelung zeigte übrigens schon bald nach dem Inkrafttreten Wirkung: Die Schuldnerberatung Wien verzeichnete rund 700 Neuanmeldungen pro Monat und ein Plus von 30 Prozent bei Insolvenzeröffnungen.
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